Ablauf & Kosten

Alle Kassen und Privat

Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte, das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) sowie Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wahrgenommen werden. In Abhängigkeit von der Gesamtsituation werden die Eltern regelmäßig in die Behandlung einbezogen.

In den ersten Sitzungen werden die Gründe besprochen, die Anlass der Vorstellung sind. Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden neben störungsspezifischen Aspekten, die Dauer, Häufigkeit und Inhalte einer Therapie besprochen.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung wird gemeinsam mit dem Therapeuten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (PDF):

Privatversicherte & Beihilfe

Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.  Bei einer privaten Krankenversicherung sollte vorher erfragt werden, ob und in welchem Umfang diese die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung trägt.

Selbstzahler

Wenn die Therapiekosten selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).