Lehrpraxis
Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für eine qualitätsorientierte Ausbildung geschaffen. Dabei müssen psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision in einem Umfang von mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung, die als Ausbildungsstätte für Psychotherapie anerkannt ist, abgeleistet werden. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Auerbach steht in diesem Zusammenhang als Lehrpraxis für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung bereit.
Mit folgenden Instituten wurden dafür Kooperationsvereinbarungen getroffen:
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