WEITERBILDUNGSSTÄTTE
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für eine qualitätsorientierte Weiterbildung geschaffen. Unsere Praxis ist als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung von „Fachpsychotherapeutinnen/ Fachpsychotherapeuten Kinder und Jugendliche“ im Psychotherapieverfahren „Verhaltenstherapie“ zugelassen.
Mit folgenden Instituten wurden für die Weiterbildung Kooperationsvereinbarungen getroffen:
AUSBILDUNGSSTÄTTE
Im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) müssen psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision in einem Umfang von mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung, die als Ausbildungsstätte für Psychotherapie anerkannt ist, abgeleistet werden. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Auerbach bietet dies im Rahmen einer Lehrpraxis für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung an.
Mit folgenden Instituten wurden für die Ausbildung Kooperationsvereinbarungen getroffen:
Praktika
Pflichtpraktika im Rahmen der Bachelor- / Masterstudiengänge Psychologie und Psychotherapie (mit Ziel der Approbation) können ebenso bei uns absolviert werden. Schülerpraktika bieten wir nicht an.
weitere Informationen
Als Weiterbildungsbefugter und Supervisor steht Ken Schönfelder (Verhaltenstherapie, Einzel- und Gruppenpsychotherapie) zur Verfügung.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Dann melden Sie sich gern bei uns!

